Google ändert Spam-Regeln in Europa

Brüssel, 29. August 2026 – Google ändert seine Regeln für die Bewertung bestimmter Webseiten in Europa. Der US-Technologiekonzern reagiert damit auf Bedenken der Europäischen Union und auf eine Untersuchung im Rahmen des Digital Markets Act (DMA). Die Änderung betrifft vor allem die umstrittene „Site Reputation Abuse“-Richtlinie und soll dazu beitragen, mögliche wettbewerbsrechtliche Konflikte mit den europäischen Behörden zu lösen.

Die neue Regelung tritt ab dem 30. August 2026 für Nutzer in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen in Kraft. Google wird dort bestimmte manuelle Abstrafungen, die bisher im Zusammenhang mit der Site-Reputation-Regel eingesetzt wurden, nicht mehr auf die Suchergebnisse anwenden. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Webseiten mit Inhalten von Drittanbietern behandelt werden. Google hatte die Site-Reputation-Abuse-Regel eingeführt, um Praktiken zu bekämpfen, bei denen fremde Inhalte auf einer bekannten und gut rankenden Webseite veröffentlicht werden, um von deren Suchmaschinenautorität zu profitieren. In der SEO-Branche wird dieses Vorgehen häufig als „Parasite SEO“ bezeichnet.

Allerdings hatten Nachrichtenmedien und andere Publisher kritisiert, dass die Regelung auch legitime Inhalte und kommerzielle Partnerschaften treffen könne. Besonders problematisch war für einige Webseiten, dass Inhalte von Partnern zu einer manuellen Abstrafung führen konnten und dadurch die Sichtbarkeit in der Google-Suche sank.

Die Europäische Kommission nahm diese Beschwerden ernst und leitete eine Untersuchung nach dem Digital Markets Act ein. Die EU erklärte, dass Googles bisherige Vorgehensweise Nachrichtenmedien und andere Publisher benachteiligen könne, wenn diese Inhalte von kommerziellen Partnern auf ihren Webseiten veröffentlichen.

Für Webseitenbetreiber in Europa könnte die Änderung eine wichtige Bedeutung haben. Google erklärt, dass frühere manuelle Maßnahmen, die unter dieser Richtlinie für Suchergebnisse im Europäischen Wirtschaftsraum verhängt wurden, aufgehoben werden. Betroffene Seiten sollen dadurch in diesen Suchergebnissen nicht mehr aufgrund dieser speziellen manuellen Maßnahme herabgestuft werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Google seine allgemeinen Spam-Regeln abschafft. Webseiten müssen weiterhin die grundlegenden Richtlinien der Google-Suche einhalten. Inhalte, die tatsächlich gegen andere Spam-Regeln verstoßen, können weiterhin von Google untersucht und entsprechend behandelt werden.

Google betont damit weiterhin den Unterschied zwischen legitimen Drittanbieterinhalten und dem gezielten Versuch, Suchrankings zu manipulieren. Die neue Regelung betrifft vor allem die konkrete Durchsetzung der Site-Reputation-Abuse-Policy innerhalb des EWR.

Die Europäische Kommission begrüßte die Änderung. Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass Google mit der neuen Regelung auf die europäischen Bedenken reagiere. Gleichzeitig wollen die EU-Behörden die Umsetzung weiter beobachten. Damit ist die Angelegenheit nicht automatisch vollständig abgeschlossen.

Der Digital Markets Act wurde geschaffen, um die Marktmacht großer Technologieunternehmen stärker zu kontrollieren und faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt zu fördern. Bei Verstößen gegen die Vorgaben können für große Unternehmen erhebliche finanzielle Sanktionen entstehen. Reuters berichtet, dass mögliche DMA-Verstöße mit Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können.

Für Google ist die Änderung deshalb mehr als eine technische Anpassung der Suchregeln. Sie zeigt, wie stark europäische Regulierungsbehörden inzwischen auf die Funktionsweise großer Online-Plattformen achten.

Für Nutzer in Europa dürfte sich die Google-Suche nicht plötzlich grundlegend verändern. Die Änderung betrifft einen speziellen Bereich der Spam-Bekämpfung und nicht den gesamten Suchalgorithmus.

Für Publisher könnte sie jedoch interessant sein, weil bestimmte Webseiten künftig nicht mehr aufgrund dieser speziellen manuellen Maßnahme in den europäischen Suchergebnissen herabgestuft werden. Gleichzeitig bleibt es für Webseitenbetreiber wichtig, hochwertige und hilfreiche Inhalte anzubieten und die allgemeinen Google-Richtlinien einzuhalten.

Die Entwicklung zeigt außerdem, dass Suchmaschinenregeln zunehmend auch eine regulatorische Bedeutung bekommen. Google muss seine technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen nicht nur an der Qualität der Suchergebnisse, sondern auch an den europäischen Wettbewerbsregeln ausrichten.

Mit der Änderung ab dem 30. August 2026 beginnt deshalb eine neue Phase im Verhältnis zwischen Google und den europäischen Behörden. Wie sich die Anpassung langfristig auf Publisher, Suchergebnisse und die digitale Medienlandschaft auswirkt, dürfte in den kommenden Monaten genau beobachtet werden.

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